Ja und Nein: für dieselbe Maßnahme dürfen Sie jeweils nur einen Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden, eine doppelte Antragstellung ist ausgeschlossen. Sollten Sie jedoch eine Förderung für unterschiedliche Einzelmaßnahmen für ein Gebäude beantragen wollen, dann können Sie zwei oder mehr Anträge stellen. Einzige Bedingung: die festgelegten Höchstgrenzen förderfähiger Kosten pro Antrag und Kalenderjahr müssen eingehalten werden. Die Förderquote für alle Maßnahmen zusammen genommen, darf maximal 60 % betragen. Darüber hinaus gehende Fördergelder müssen zurückerstattet werden.